Persönliches Budget
Menschen mit Behinderungen haben das Recht, Leistungen zur Teilhabe in Form eines Persönlichen Budgets in Anspruch zu nehmen (§ 29 SGB IX). Mit dem Persönlichen Budget werden Teilhabeleistungen in Form von Geldleistungen und in eigener Verantwortung und Regiekompetenz des Leistungsberechtigten erbracht. Damit steht das Persönliche Budget für einen Ansatz, mit dem Menschen mit Behinderungen ein möglichst selbstbestimmtes und selbstständiges Leben in eigener Verantwortung führen können. Bestehende Leistungsansprüche können so auf eine neue Art und Weise realisiert werden und dabei in der Regel auch außerhalb klassischer Sachleistungen oder bestimmter Maßnahmen, Einrichtungen oder Dienste stattfinden. Wichtig zu wissen: Das Persönliche Budget ist keine neue oder zusätzliche Leistung.
Anspruch auf ein Persönliches Budget haben alle Menschen mit Behinderungen, die auch einen Anspruch auf Leistungen zur Teilhabe haben. Unabhängig vom Alter des Leistungsberechtigten und unabhängig von der Art, der Schwere und der Ursache der Behinderung, kann das Persönliche Budget in Anspruch genommen werden.
Es ermöglicht den Betroffenen nicht mehr nur Empfänger staatlicher Hilfeleistungen zu sein. In der Praxis berät das multidisziplinäre Team bei villa familia den Leistungsempfänger im Bereich des persönlichen Hilfebedarf und bereiten eine Zielvereinbarung vor. So können Betroffene in Absprache mit dem Kostenträger selbst bestimmen, welche Hilfen sie benötigen, von wem sie diese Hilfen möchten und wann sie diese Unterstützung in Anspruch nehmen wollen. Der Budgetnehmer kann sein Budget zeitlich flexibel verwenden und sich seinen Helfer selbst auswählen. Es stellt einen Systemwechsel (Paradigmenwechsel) in der Unterstützung beeinträchtigter Menschen dar. Durch das Persönliche Budget werden Betroffene zum Auftraggeber, Kunden oder Käufer für die benötigte Leistung und bestimmen als „Experte in eigener Sache“ was hilfreich und erforderlich ist.
Durch das persönliche Budget kann ein neuer Weg gegangen werden, um die (durch die neue Sozialgesetzgebung) angestrebte Teilhabe – im Sinne von Selbstbestimmung – psychisch kranker Menschen wahr werden zu lassen.
Es entscheiden nicht mehr die Institutionen welche Leistungen Betroffene empfangen sollen, sondern die Hilfesuchenden wählen selbst, welche Unterstützung für sie in ihrem Alltag wichtig ist.