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Ansprechpartner

Eine erste Beratung passiert oftmals schon in einer Einrichtung in ihrem Umfeld oder einer Person ihres Vertrauens:

  • Kinderarzt / Kinderpsychiater
  • Erziehungs- und Familienberatungsstelle
  • Therapeuten oder Schulpsychologie
  • Lehrer
  • die Kita-Mitarbeitenden
  • Mitarbeitenden des Familienzentrums
  • Jugendamt

 

Wie geht es weiter?

Diese Beratung kann als Empfehlung die Beantragung einer Hilfe zur Erziehung (z. B. Familienhilfe/ Erziehungsbeistandschaft) oder bei Kindern mit Behinderung einer Eingliederungshilfe haben bzw. eine Kontaktaufnahme mit dem zuständigen Mitarbeiter des Jugendamtes.

Das Jugendamt kann mit Hilfe seines Fallteams zur Überzeugung kommen, dass eine Hilfe zur Erziehung/ Eingliederungshilfe notwendig und geeignet ist.

Zitat:  „Hilfe zur Erziehung wird immer dann gewährt, wenn ein erzieherischer Bedarf vorhanden ist, den die Personensorgeberechtigten ohne Hilfe von außen nicht erfüllen können. Auf ein Verschulden kommt es dabei nicht an. (Familienwegweiser Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend)

Eine Eingliederungshilfe ist zudem von einer Zuordnung zum betroffenen Personenkreis nach dem Sozialgesetz XII (§53 SGXII) durch einen Amtsarzt abhängig.

Generell kann es auch sein, dass keine Hilfe zur Erziehung / Eingliederungshilfe vom Jugendamt veranlasst wird, sondern nur eine Beratung durch den zuständigen Mitarbeiter erfolgt, bzw. eine Weitervermittlung an eine Beratungsstelle.

 

Nehmen Sie gerne auch Kontakt zu Trägern der Jugendhilfe auf. Diese kennen die Vorgänge und Prozedere und helfen Ihnen gerne weiter. Auch villa familia ist eine solche Einrichtung. Sprechen Sie uns also gerne an.

 

 

So finden Sie uns:

villa familia gGmbH
Brunnenstr. 11
67316 Carlsberg

 06356 - 227 59 44